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Auf einen Blick

Warum wird die Studie durchgeführt, um welche Themen geht es und warum wurden ausgerechnet Sie ausgewählt? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur KiGGS-Studie.

Warum ist eine Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland wichtig?

Über die gesundheitliche Lage von Kindern und Jugendlichen war bis vor wenigen Jahren in Deutschland nicht genug bekannt. Mit den verfügbaren Daten war es nicht möglich, die Verbreitung von Krankheiten, das Gesundheitsverhalten und die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen ausreichend zu beschreiben.

Die erste KiGGS-Studie des Robert Koch-Instituts (KiGGS-Basiserhebung 2003-2006), an der 17.641 Kinder und Jugendliche teilgenommen haben, hat eine verlässliche Datengrundlage für die Förderung der Gesundheit der nachwachsenden Generation geschaffen. Denn auf Basis solcher Daten können zuverlässig Gesundheitsprobleme erkannt, Risikogruppen identifiziert und gezielt Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention geplant werden.

Eine einmalige Studie ist langfristig gesehen jedoch nicht ausreichend. Vielmehr ist es notwendig, in bestimmten Zeitabständen aktuelle Daten zu erheben, um Veränderungen abbilden zu können. Aus diesem Grund setzen wir die Studie fort.

Die Verbände der Kinderärzte und der Ärzte für Öffentliches Gesundheitswesen haben die KiGGS-Studie von Beginn an unterstützt. Auch die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. befürwortet die Studie.

 

Um welche Themen geht es?

Es geht um die Verbreitung von Krankheiten, den Gebrauch von Arzneimitteln, um durchgeführte Impfungen, Art und Häufigkeit von Unfallverletzungen und die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.

Außerdem werden Daten zu Ernährungsgewohnheiten und  körperlich-sportlicher Aktivität, zum Lebensstil, zum Risikoverhalten, zum psychischen Wohlbefinden, zu Schutzfaktoren, zur Lebensqualität und zu den Lebensbedingungen gewonnen.

 

Warum wurden gerade Sie und Ihr Kind ausgewählt?

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der KiGGS-Basiserhebung (2003-2006) werden auch diesmal wieder eingeladen. Weiterhin werden in jedem der 167 Studienorte Adressen von Kindern im Alter von 0-6 Jahren erstmals aus den Einwohnermelderegistern nach einem wissenschaftlichen Zufallsverhahren ausgewählt. Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig.

In Thüringen führen wir im Auftrag des Landesministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit darüber hinaus eine Modulstudie durch, bei der 27 weitere Orte des Bundeslandes zusätzlich einbezogen werden. Hier werden Adressen von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0-17 Jahren mit Hilfe eines wissenschaftlichen Zufallsverfahrens neu aus den Melderegistern ausgewählt und die Familien zur Studie eingeladen.

 

Wie sieht die Teilnahme aus?

Wenn Sie bereit sind, mit Ihrem Kind an der telefonischen Befragung teilzunehmen, senden Sie uns bitte die unterschriebene Einwilligungserklärung zurück. Anschließend werden Sie von einem Interviewer bzw. einer Interviewerin des Robert Koch-Instituts angerufen, um entweder – sofern Sie dies wünschen – sofort das Interview zu führen oder einen Termin zu vereinbaren, an dem das Interview geführt werden kann.

Telefoninterviews führen wir mit einem Elternteil bzw. einer/einem Sorgeberechtigten des Kindes. Wenn das Kind mindestens 11 Jahre alt ist, befragen wir zusätzlich auch das Kind selbst. Teilnehmerkinder der Basiserhebung, die inzwischen volljährig sind, werden ebenfalls befragt. Jedes Interview dauert durchschnittlich 30 Minuten.

Es kann sein, dass wir Sie am Ende des Interviews bitten, sich an einer Modulstudie zu beteiligen, die durch einen Kooperationspartner des Robert Koch-Instituts durchgeführt wird. In den Modulstudien werden vertiefende Daten zur psychischen Gesundheit (BELLAplus) oder zur motorischen Entwicklung (MoMo) erhoben. Auch bei diesen Zusatzerhebungen ist die Teilnahme selbstverständlich freiwillig.

 

Wie sicher sind Ihre persönlichen Daten?

Alle Erhebungsdaten werden ohne Namen, Adressen und Telefonnummern gespeichert. Aus den anonymisierten Erhebungsdaten sind deshalb keine Rückschlüsse auf die Teilnehmer möglich.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat das Projekt eingehend geprüft und keine Einwände erhoben. Die Landesbeauftragten für den Datenschutz sind über die Studie unterrichtet worden. Selbstverständlich sind alle an der Untersuchung beteiligten Institutionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet worden.

 

Wer führt die Studie durch?

Die Studie wird vom Robert Koch-Institut (Berlin) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt. Das Robert Koch-Institut ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Informationen zum Robert Koch-Institut finden Sie unter www.rki.de.

 

Wenn Sie noch Fragen haben,

...können Sie uns gerne über unser gebührenfreies Studientelefon kontaktieren (0800-754 78 83) oder uns eine E-Mail senden. Ihre Fragen beantworten wir gerne.

Stand: Mai 2011

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