Vor Beginn der Studie haben der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Datenschützer der Bundesländer überprüft, ob die Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden, und eine positive Stellungnahme zur Studie abgegeben.

Im Untersuchungszentrum erhalten die Eltern eine Datenschutzerklärung.
Mit der Datenschutzerklärung und im Gespräch mit Mitarbeitern des Untersuchungsteams werden Eltern und Kinder umfassend über das Anliegen der Untersuchung und über den Umgang mit den Daten aufgeklärt. Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihre Teilnahme an der Studie freiwillig ist und ihnen keine Nachteile entstehen, wenn sie nicht teilnehmen wollen.
Alle Daten werden anonym erhoben.
Personenbezogene Daten stehen in keinem Zusammenhang mit den Untersuchungsergebnissen und werden nur zusammengeführt, um den Untersuchungsteilnehmern den Befund zuschicken zu können. Die in die Auswertung eingehenden Daten lassen keinen Rückschluss auf die untersuchten Personen zu.
Wer kümmert sich während der Studie um den Datenschutz?
Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sind die Projektleitung und der Datenschutzbeauftragte des Robert Koch-Instituts. Alle an den Erhebungen/Untersuchungen beteiligten Personen werden über die datenschutzrechtlichen Belange belehrt und zur Einhaltung strengster Vertraulichkeit bezüglich der erhaltenen Informationen verpflichtet. Das medizinische Personal unterliegt darüber hinaus der ärztlichen Schweigepflicht.
Ethik
Die Studie wurde mit allen Untersuchungsteilen zur ethischen und rechtlichen Begutachtung bei der zuständigen Ethikkommission der Charité, Universitätsklinikum der Humboldt-Universität Berlin, eingereicht, von ihr begutachtet und bewilligt.