Wenn wir Sie einladen, informieren wir Sie genau, wie wir den Datenschutz gewährleisten und was mit Ihren Daten bzw. den Daten Ihres Kindes geschieht. Mit Ihrer schriftlichen Einwilligung bestätigen Sie uns, dass Sie mit der Erhebung und Verwendung der Daten einverstanden sind.
Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder
Vor Beginn der Studie hat der Bundesdatenschutzbeauftragte, der für die Bundesbehörde Robert Koch-Institut zuständig ist, das Studienkonzept überprüft und Hinweise zur Einhaltung des Datenschutzes gegeben. Diese werden vom Robert Koch-Institut berücksichtigt. Weiterhin wurden die Datenschutzbeauftragten der Länder über das Konzept und die Durchführung der Studie informiert.
Information und Einwilligung
Grundlage der individuellen Entscheidung, an der Studie teilzunehmen, ist eine umfassende Information durch das Robert Koch-Institut über die Ziele der Studie, die Durchführung der Datenerhebung sowie die Einhaltung des Datenschutzes. Mit dem Einladungsschreiben versenden wir deshalb eine Informationsbroschüre, in der genau erläutert wird, warum und wie wir die Studie durchführen und wie wir dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen. Mit der Unterschrift auf dem Einwilligungsformular bestätigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dann, dass sie diese Informationen erhalten haben, an der Studie teilnehmen möchten und mit den dargestellten Verfahren zur Datenerhebung und -speicherung einverstanden sind.
Alle Daten werden anonym erhoben
Personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer) stehen in keinem Zusammenhang mit den im Telefoninterview erhobenen Befragungsdaten. Das bedeutet, dass die Daten, die in die Auswertung eingehen, keinen Rückschluss auf die Identität der befragten Personen zulassen.
Interne Zuständigkeiten
Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sind die Projektleitung und der Datenschutzbeauftragte des Robert Koch-Instituts. Alle an den Erhebungen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über die datenschutzrechtlichen Belange belehrt und zur Einhaltung strengster Vertraulichkeit bezüglich der erhaltenen Informationen verpflichtet.
Ethikkommission
Die zuständige Ethikkommission der Charité - Universitätsmedizin Berlin wurde über die das Studienkonzept von KiGGS Welle 1 informiert und hat die Weiterführung der KiGGS-Studie befürwortet.
Stand: Mai 2011