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Die KiGGS-Studie wurde durchgeführt vom

 

Aufgaben und Ziele des RKI

Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitskontrolle und -prävention und damit auch die zentrale Referenzeinrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten Forschung und für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.


Die Aufgaben des Robert Koch-Institutes umfassen

- das Erkennen von politisch wichtigen gesundheitlichen Problemen
  und damit verbundenen wissenschaftlichen Fragestellungen,

- anwendungs- und maßnahmenorientierte Forschung zu diesen
  Problemen,

- das Bewerten von Forschungsergebnissen durch Analyse der
  aktuellen internationalen Entwicklungen auf den entsprechenden
  Wissenschaftsgebieten,

- die Information und Beratung der politischen Entscheidungsträger
  und der Fachöffentlichkeit,

- spezialgesetzlich zugewiesene Vollzugsaufgaben, vor allem im
  Bereich des Infektionsschutzes, des Gentechnikrechtes und des
  Stammzellgesetzes sowie bei Angriffen und Anschlägen mit
  biologischen Agenzien,

- die inhaltliche Durchführung und Koordinierung der
  Gesundheitsberichterstattung des Bundes.


Zu den Aufgaben des RKI gehört neben dem Vollzug von Spezialgesetzen vor allem der generelle gesetzliche Auftrag, wissenschaftliche Erkenntnisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten. Das RKI steht dabei in wissenschaftlichem Erfahrungsaustausch und in Kooperation mit Partnern aus der Wissenschaft, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und der Gesundheitsversorgung. Vorrangige Aufgaben liegen in der wissenschaftlichen Untersuchung, der epidemiologischen und der medizinischen Analyse und Bewertung von Krankheiten mit hoher Gefährlichkeit, hohem Verbreitungsgrad oder hoher öffentlicher oder gesundheitspolitischer Bedeutung.

Mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurden dem RKI die Aufgaben eines epidemiologischen Zentrums für Infektionskrankheiten auf Bundesebene zugewiesen, verbunden mit dem Aufbau eines fachlich fundierten Meldewesens und anderen neuen und erweiterten Instrumenten zur Datengewinnung, Prävention, Surveillance und Forschung.

Das RKI ist verantwortlich für die Koordinierung und die inhaltliche Durchführung der Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes, ist verantwortlich beteiligt an der Konzeption und Durchführung epidemiologischer Erhebungen (insbesondere von Survey- und Sentinel-Erhebungen) und ist für die Haltung und Pflege von Registern und anderen epidemiologisch aufbereiteten Daten auf Bundesebene zuständig. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und anderen Bundesoberbehörden.

Darüber hinaus werden Aufgaben im Hinblick auf Prävention und Erkennung von Angriffen und Anschlägen mit biologischen Agenzien durchgeführt. In dieser Funktion arbeitet das RKI mit den einschlägigen Stellen des Zivilschutzes bei anderen Bundesministerien, mit den Ländern und Kommunen, u. a. mit Einrichtungen des Katastrophenschutzes und mit europäischen und internationalen Institutionen zusammen und informiert die Fachöffentlichkeit und die Medien.

Weitere Aufgaben wurden mit dem Inkrafttreten des Stammzellgesetzes vom RKI übernommen. Dies betrifft die Durchführung der Genehmigungsverfahren nach dem Stammzellgesetz sowie die Führung eines Registers über verwendete Stammzelllinien und genehmigte Forschungsvorhaben. Die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) hat ihre Geschäftsstelle am RKI.

>> http://www.rki.de/ 

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